Andreas Keßler

Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Regeln Sie Ihren Nachlass

  • Sie sind sich unsicher, wie Sie Ihren Nachlass regeln sollen?
  • Wie setzen Sie Ihre Wünsche für den Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation am besten um?
  • Möchten Sie Ihren privaten Nachlass auch in der nächsten Generation erhalten oder die Nachfolge im Unternehmen planen?
  • Befürchten Sie für den Erbfall hohe Erbschaftssteuerzahlungen?
  • Sind Sie in gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen mit anderen, tatsächlichen oder vermeintlichen Erben verwickelt?
  • Macht Ihnen eine Auseinandersetzung wegen eines Pflichtteilsanspruchs Sorge?
  • Haben Sie für Ihr eigenes Alter die richtige rechtliche Vorsorge getroffen?

Bei all diesen Fragestellungen im Erbrecht, aber auch im Vorsorgerecht, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Erbrecht bin ich ausschließlich auf dem Gebiet der Vorsorge und des Erbrechts tätig. Hierzu gehört die bundesweite Vertretung in außergerichtlichen, aber auch in gerichtlichen Verfahren, vom Erbscheinsantrag bis zur Stufenklage in komplexen Pflichtteilsverfahren. Da ich zudem im Hinblick auf die vielfältigen Schnittstellen zwischen Erbrecht und Steuerrecht seit vielen Jahren beratend tätig bin, kann ich Ihnen auch hier umfassend mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, sei es bei der steuerschonenden Nachlassplanung, sei es bei der Erbschaftssteuererklärung nach dem Erbfall.

Meine Beratung ist geprägt vom Grundsatz der konfliktvermeidenden Vorsorgeplanung. Potentielle künftige Konflikte, aus welchem Grund auch immer, werden in Zusammenarbeit mit dem Mandanten identifiziert. Ausgehend hiervon werden rechtlich und steuerlich optimale Lösungen zur Reduzierung des Konfliktpotentials gefunden.

Ist ein Konflikt bereits entstanden, so stehe ich als erfahrener Rechtsanwalt gerichtlich und außergerichtlich an Ihrer Seite.

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